Jahresbeitrag

Die Beiträge werden von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder festgesetzt.

Sind Ehegatten Mitglieder des SKS, so leistet nur ein Ehegatte Beitrag in voller Höhe, der andere Ehegatte zahlt, die Hälfte des Beitrages.

Mitglieder, die das 18. Lebensjahr nocht nicht vollendet haben, sowie Schüler und Auszubildende, zahlen nur die Hälfte des vollen Beitrages.

Der Vorstand kann auf begründeten Antrag den Beitrag ganz oder teilweise erlassen oder stunden.

 

Der volle Jahresbeiträg beträgt zur Zeit 36,- Euro

Foto: Ionos

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